Erklärung Gutachten


Mein Kundenkreis ist national und auch international, der sich von mir waffentechnische Gutachten erstellen lassen hat.

Ob es nun um Qualitätsgutachten ging oder um technische Veränderungen.

Auf meinen Wissensschatz über Waffen greifen viele zurück, ob es sich nun um Privatpersonen, Waffenhersteller oder auch öffentliche Autoritäten handelt.


Aber auch Sportschützen und Jäger gehören zu meinen Auftraggebern, denn gerade, wenn eine Schusswaffe einen Schaden erlitten hat, ist es wichtig festzustellen, was genau das Problem ist. Ob es sich nun um einen Materialfehler handelt oder um eine vermeintlich falsch wiedergeladene Munition. Ich untersuche die Waffe genauestens und auch mit dem höchsten Standard, so dass ich Ihnen genau im Gutachten mitteilen kann, wo der Fehler liegt.




Auch bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es zu Unfällen beim sportlichen Schießen oder bei der Jagd gekommen ist, ich begutachte den Schadensverlauf, Verursacher sowie auch Auswirkungen.

Diese Gutachten sind zum einen für Versicherungsfälle wie auch für Gutachten von Personenschänden. Durch die forensische Ballistik und der Rekonstruktion der Schussbahn wird auch schnell klar, ob es sich um einen Unfall gehandelt hat.


Wenn Sie gerne Waffensammler werden wollen, müssen Sie als Antragssteller folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestalter von 18 Jahren
- erforderliche physische und psychische Eignung
- Zuverlässigkeit
- Sachkundenachweis (einen entsprechenden staatlich anerkannten Lehrgang können Sie beim mir besuchen - siehe Lehrgänge!)
- geeignete Sicherungen der Waffen gegen unbefugten Zugriff
- Nachweis eines Bedürfnisses (Der Antragsteller muss glaubhaft nachweisen, dass er als Waffen- oder Munitionssammler z.B. eine historische bedeutsame Sammlung anlegen oder erweitern will.)

Die Kosten für ein solches Gutachten hängen stark von dem gewählten Sammelgebiet und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand ab. Bei Interesse rufen Sie mich doch einfach an und ich kann Ihnen individuelle Vorschläge machen.


Wertermittlungen: Oftmals kommt es vor, dass der Wert einer Waffe festgestellt werden muss, sei es für den Zoll, die Versicherung oder im Rahmen eines Nachlasses.


Bei der Auflösung einer Waffensammlung, eines Waffennachlasses oder bei einer Insolvenz gibt es viel zu beachten. Da stellen sich die Fragen:
- um welche Waffen handelt es sich?
- wie ist der Zustand der Waffen einzustufen?
- wie hoch ist der jetzige Wert der Waffen?
- was ist bei einem evtl. Verkauf der Waffen aus der Sicht des WaffG zu beachten?


Ich bin für Sie da, Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an mich wenden.

 

 

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